Der Ausländerrat / Migrationsrat setzt sich gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung zur Errichtung eines Ausländerrates/Migrationsrates in Heidelberg (Ortsrecht Stadt Heidelberg) wie folgt zusammen:
a) 13 Mitglieder, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
b) 4 Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderates sowie
c) 8 Mitglieder, die entweder als Ausländer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, eingebürgerte Einwohnerinnen und Einwohner ausländischer Herkunft sind oder Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach § 4 BVFG sind, welche die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 oder § 40 a StAG erworben haben. [ . . . ]
Weiterführende Informationen zum Ausländerrat / Migrationsrat gibt es auch unter
www.auslaenderrat.heidelberg.de.