Sitzung
JHA/046/2012
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Raum
Altstadt - Rathaus, Neuer Sitzungssaal, Zimmer 0.06, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Datum
08.05.2012
Zeit
16:02-18:55 Uhr
Öffentlicher Teil: Beginn 16:02 Uhr |
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Ö 1 | Handlungsprogramm gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2012
Aktualisierung des Programms von 2008 Beschluss: Kenntnis genommen mit Arbeitsauftrag an die Verwaltung | 0087/2012/IV | |
Ö 2 | Kindergartenplätze in Wieblingen
Beschluss: Antrag wurde behandelt | 0030/2012/AN | |
Ö 2.1 | Örtliche Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2012/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Arbeitsauftrag an die Verwaltung | 0169/2012/BV | |
Ö 3 | Kinderfreundliches Heidelberg:
Anpassung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze und der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung Beschluss: Antrag wurde behandelt | 0096/2011/AN | |
Ö 3.1 | Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze,
§ 3 Benutzungszeiten Beschluss: Antrag wurde behandelt | 0010/2012/AN | |
Ö 3.2 | Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze
Beschluss: einstimmige Zustimmung zur Beschlussempfehlung | 0168/2012/BV | |
Ö 4 | Förderung von Baumaßnahmen freier Träger von Kindertageseinrichtungen:
Gewährung eines Zuschusses an die Katholische Gesamtkirchengemeinde für den katholischen Kindergarten St. Vitus in Höhe von 10.640 € Beschluss: einstimmig beschlossen | 0158/2012/BV | |
Nicht öffentlicher Teil: Beginn 18:51 Uhr |
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N 1 | Kinderbeauftragte in den Stadtbezirken:
Stadtteile Bergheim und Boxberg Beschluss: einstimmige Zustimmung zur Beschlussempfehlung | 0124/2012/BV | |
N 2 | VERTRAULICHER Tagesordnungspunkt | ||
N 3 | VERTRAULICHER Tagesordnungspunkt | ||
N 4 | Förderung von Baumaßnahmen freier Träger von Kindertageseinrichtungen:
Gewährung eines Zuschusses an das evangelische Kirchengemeindeamt für den evangelischen Jakobuskindergarten im Kastellweg 18 in Höhe von 147.000 € und an die katholische Gesamtkirchengemeinde für den katholischen Kindergarten St. Georg in Höhe von 184.770 € Beschluss: einstimmige Zustimmung zur Beschlussempfehlung | 0159/2012/BV | |
N 5 | Arbeitsüberblick
Beschluss: hierzu lag nichts vor |