Sitzung
K_B_H_J/001/2008
Gremium
Kulturausschuss, Bauausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und Jugendgemeinderat bis 23.04.2013
Raum
Altstadt - Rathaus, Neuer Sitzungssaal, Zimmer 0.06, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Datum
11.09.2008
Zeit
17:05-19:47 Uhr

Öffentlicher Teil: Beginn 17:05 Uhr

Ö 1
Kommunale Bildungslandschaft Heidelberg
Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung
hier: Herr Schulamtsdirektor Stephan Brühl, Vertreter des Staatlichen Schulamtes für den Stadtkreis Heidelberg

Beschluss: einstimmig beschlossen

0275/2008/BV
Ö 1.1
Kommunale Bildungslandschaft Heidelberg
Anhörung von Betroffenen gemäß § 33 Absatz 4 Gemeindeordnung
hier: Herr Prof. Dr. Michael Bantel, Vorsitzender des Gesamtelternbeirats und die geschäftsführenden Schulleitungen der Heidelberger Schulen oder Stellvertretung

Beschluss: einstimmig beschlossen

0274/2008/BV
Ö 1.2
Raumsituation in den Heidelberger Schulen im Hinblick auf zukünftige Ganztagesangebote

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0031/2008/AN
Ö 1.3
Raumsituation an der Julius-Springer-Schule

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0044/2008/AN
Ö 1.4
Raumsituation am Helmholtzgymnasium

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0050/2008/AN
Ö 1.5
Kommunale Bildungslandschaft Heidelberg

Beschluss: Kenntnis genommen

0107/2008/IV
Ö 2
Umwandlung der Pausenhalle der Fröbelschule zur Mensa und Anbau einer Küche an diesen Gebäudeteil

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0087/2007/AN
Ö 2.1
Umwandlung der Pausenhalle der Fröbelschule zur Mensa und Anbau einer Küche an diesen Gebäudeteil

Beschluss: Kenntnis genommen

0093/2008/IV

Nicht öffentlicher Teil: Beginn 19:30 Uhr

N 1
Technische Ausstattung in den Heidelberger Schulen

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0029/2008/AN
N 1.1
Technische Ausstattung in den Heidelberger Schulen

Beschluss: Kenntnis genommen

0108/2008/IV
N 2
Schulhöfe der Heidelberger Schulen

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0030/2008/AN
N 2.1
Schulhöfe der Heidelberger Schulen

Beschluss: Kenntnis genommen

0109/2008/IV
N 3
Arbeitsüberblick

Beschluss: hierzu lag nichts vor