Sitzung
ALTSTADT/050/2014
Gremium
Bezirksbeirat Altstadt
Raum
Altstadt - Rathaus, Kleiner Rathaussaal, Zimmer 1.14, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg
Datum
27.11.2014
Zeit
18:05-20:38 Uhr
Öffentlicher Teil: Beginn 18:05 Uhr |
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Ö 1 | Begrüßung und Informationen für die neuen Bezirksbeiräte
Beschluss: behandelt | ||
Ö 2 | Bürgerfragestunde
Beschluss: hierzu lag nichts vor | ||
Ö 3 | Benennung der stellvertretenden Kinderbeauftragten im Stadtteil Altstadt
Persönliche Vorstellung der Bewerberin hier: Anhörung nach § 33 Absatz 4 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 4 Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte von Frau Ellen Möller Beschluss: beschlossen | 0353/2014/BV | |
Ö 4 | Erhaltung des historischen Fußwegenetzes in Heidelberg im Bereich Altstadt/Schloss/Schlierbach
Beschluss: Antrag wurde behandelt | 0002/2014/AN | |
Ö 4.1 | Erhaltung und Öffnung des historischen Fußwegenetzes in Heidelberg im Bereich Altstadt/Schloss/Schlierbach
Beschluss: Kenntnis genommen | 0106/2014/IV | |
Ö 5 | "Lebenswerter öffentlicher Raum"
Ergebnisse der Anwohnerumfrage der Deutschen Hochschule der Polizei zum Thema "Alkoholverbot im öffentlichen Raum" Beschluss: Kenntnis genommen | 0170/2014/IV | |
Ö 6 | Sperrzeit in der Heidelberger Altstadt; Erlass einer neuen Rechtsverordnung auf Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung; Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung
hier: Herr Dr. Stefan Hunsmann, Vertreter der Firma Genest und Partner, Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungsschutz, Raumakustik, Bauphysik oder Stellvertretung Beschluss: einstimmig beschlossen | 0342/2014/BV | |
Ö 6.1 | Sperrzeit in der Heidelberger Altstadt
hier: Erlass einer neuen Rechtsverordnung Beschluss: Zustimmung zur Beschlussempfehlung mit Änderung und Arbeitsauftrag Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6 | 0290/2014/BV | |
Ö 7 | Verschiedenes
- Treppenaufgang beim Vincentiuskrankenhaus Beschluss: behandelt | ||
Nicht öffentlicher Teil: Beginn 20:36 Uhr |
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N 1 | Wahl der stellvertretenden Kinderbeauftragten
Beschluss: hat stattgefunden | ||
N 2 | Verschiedenes
Beschluss: hierzu lag nichts vor |