Sitzung
HANDSCH/037/2014
Gremium
Bezirksbeirat Handschuhsheim
Raum
Handschuhsheim, Altes Rathaus Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 5, 69121 Heidelberg
Datum
17.11.2014
Zeit
19:00-22:25 Uhr

Öffentlicher Teil: Beginn 19:00 Uhr

Ö 1
Begrüßung und Informationen für die neuen Bezirksbeiräte

Beschluss: behandelt

 
Ö 2
Bürgerfragestunde

Beschluss: hat stattgefunden

 
Ö 3
Benennung der stellvertretenden Kinderbeauftragten im Stadtteil Handschuhsheim
Persönliche Vorstellung der Bewerberinnen
hier: Anhörung nach § 33 Absatz 4 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 4 Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte von Frau Gabriela Kendeffy und Frau Caroline Pöll

Beschluss: beschlossen

0329/2014/BV
Ö 4
Oberflächengestaltung in der Oberen und Unteren Büttengasse

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0073/2014/AN
Ö 4.1
Oberflächengestaltung in der Oberen und Unteren Büttengasse

Beschluss: Kenntnis genommen

0164/2014/IV
Ö 5
Nachtrag: 05.11.2014 Nummer 1
Information über die Ergebnisse der Anwohnerbefragung zur Baumaßnahme Hans-Thoma-Platz

Beschluss: Kenntnis genommen

0165/2014/IV
Ö 6
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Handschuhsheim

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0048/2014/AN
Ö 6.1
Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen in Handschuhsheim - Wunsch des Bezirksbeirats zur Einrichtung zusätzlicher verkehrsberuhigter Bereiche

Beschluss: Kenntnis genommen mit Arbeitsauftrag an die Verwaltung

0154/2014/IV
Ö 7
Parkraumbewirtschaftung im alten Ortskern von Handschuhsheim

Beschluss: einstimmig beschlossen mit Arbeitsauftrag an die Verwaltung

0323/2014/BV
Ö 8
Bericht über den Stand der Gesamtplanung für die Dossenheimer Landstraße

Beschluss: Antrag wurde behandelt

0019/2014/AN
Ö 8.1
Dossenheimer Landstraße – Weiteres Vorgehen

Beschluss: Kenntnis genommen mit Arbeitsauftrag an die Verwaltung

0167/2014/IV
Ö 9
Verschiedenes

Beschluss: behandelt

 

Nicht öffentlicher Teil: Beginn 22:18 Uhr

N 1
Wahl der stellvertretenden Kinderbeauftragten

Beschluss: Wahl hat stattgefunden

 
N 2
Verschiedenes

Beschluss: hierzu lag nichts vor