Stadt Heidelberg - Gremieninformationssystem für Bürgerinnen und Bürger (BI) Rechtsgrundlage für den Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung für nachfolgende Käufer von Wohnungen im Emmertsgrund und Boxberg Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung